Bei MURRAY, FRANK & SAILER ist man sich dessen bewusst, dass das juristische Problem jedes Mandanten, der zu uns kommt, sowohl eine emotionelle als auch eine finanzielle Komponente beinhaltet. Wir stellen gleich bei unserer ersten Besprechung wichtige Fragen - und hören den Antworten sorgfältig zu. Wir wissen, dass Sie mit einem Anwalt sprechen müssen und sich nicht nur mit einer Anwaltsassistentin oder anderem Kanzleipersonal zusammensetzen wollen, um ihren Fall vorab zu erörtern.
Falls Sie sich dazu entscheiden, MURRAY, FRANK & SAILER damit zu beauftragen, Sie in einer Sammelklage zu vertreten, werden wir Sie gegen ein Erfolgshonorar als Kläger oder Repräsentant der Klägergruppe vertreten. Dies bedeutet, dass wir nur einzig und allein dann um Zahlung unseres Honorars ansuchen werden, wenn in der Klage Gelder für die Ausschüttung an die Gruppe beigetrieben werden. Werden keine Gelder beigetrieben, erhalten wir kein Honorar.
MURRAY, FRANK & SAILER streckt alle Auslagen vor, zu denen üblicherweise Posten wie die Kosten für Gutachter und Berater, Mitteilungen an die Klägergruppe, Abwicklung von Forderungen, Reisespesen, Zeugenvernehmungen oder Gerichtsprotokolle, Telefongespräche, Kopien u. ä. gehören. Wenn die Klage erfolgreich ausgeht, bitten wir das Gericht darum, unsere Auslagen aus den zugesprochenen Geldern auszahlen zu lassen.
Wenn Sie daran interessiert sind, dass unsere erfahrenen Anwälte für Sie tätig werden oder falls Sie zusätzliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach. Sie gehen keine Verpflichtungen oder Zusagen ein, es sei denn, Sie entscheiden sich für einen Klagebeitritt.